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Veranstaltungsinfos

Prüfung für Berufskraftfahrer gemäß § 4 BKrFQG i. V. m. BKrFQV

Die Europäische Union schreibt in ihrer Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 eine Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Fahrerinnen und Fahrer vor. Ziel der europäischen Vorschrift ist die Vereinheitlichung der Berufsanforderungen im europäischen Raum. Dabei steht die Sicherheit im Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise im Vordergrund. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Richtlinie durch das "Gesetz über die Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - BKrFQG) sowie durch die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV).

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Prüfung

für Berufskraftfahrer gemäß § 4 BKrFQG i. V. m. BKrFQV

5. Oktober 2023

Kosten

Für die Prüfung wird gemäß Gebührentarif der IHK zu Rostock (Teil E Punkt 3) eine Gebühr erhoben.

Bei Übernahme der Kosten durch einen Bildungsträger, Betrieb, die Arbeitsagentur oder eine Reha-Einrichtung fügen Sie bitte unbedingt eine Kostenübernahmeerklärung bei. Fehlt diese, erhalten Sie als Teilnehmer den Gebührenbescheid.

Ansprechpartner in der IHK

speaker

Sophie Gäde

Telefon: 0381 338-553
Mail: sophie.gaede@rostock.ihk.de

Location

Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH - gemeinnützig

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