Live-Webinar: Antragsstellung AEO und Zugelassener Ausführer (SDE) Vorteile, Voraussetzungen und Praxistipps zur Antragsstellung
*** Bitte beachten Sie, dass unsere Webinare nur Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen. Für ähnliche Angebote in Ihrer Region, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer. Vielen Dank für Ihr Verständnis! ***
Praktische Durchführung
Sie buchen das „Live-Webinar“ wie üblich bei uns. Einige Tage vor dem Termin des von Ihnen gebuchten „Live-Webinars“ erhalten Sie von uns einen „Einwahllink“ und die Seminarunterlagen in digitaler Form. Diese können Sie dann gerne ausdrucken und sich so auch während des „Live-Webinars“ direkt Notizen machen. Sie müssen keine Software installieren, sondern einfach eine „exe-Datei“ zur Einwahl in den „virtuellen Seminarraum“ bestätigen. Mit Ihren Seminarunterlagen erhalten Sie eine „Bedienungsanleitung“ für einen einfachen und schnellen Zugang in den „Seminarraum“. Sollte es trotzdem noch Probleme geben, steht Ihnen während des „Live-Webinars“ zusätzlich eine Hotline für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Während des „Live-Webinars“ erarbeiten Sie sich gemeinsam mit dem Trainer bestimmte Themen und am nächsten Tag erhalten Sie noch ein Seminarprotokoll mit allen verwendeten Internetlinks und den Antworten auf Ihre eventuell während des „Live-Webinars“ gestellten Fragen.
Preis: 100,00 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass kostenfreie Stornierungen der Webinare nur vorgenommen werden können, solange der Einwahllink noch nicht versendet wurde.
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SekundenLive-Webinar: Antragsstellung AEO und Zugelassener Ausführer (SDE) Vorteile, Voraussetzungen und Praxistipps zur Antragsstellung
3. April 2025, 9:00 - 12:30 Uhr (MESZ)
Beschreibung des Online-Seminars
Wenngleich Unternehmen nicht verpflichtet sind, den Status der sog. „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO = Authorised Economic Operator) zu erwerben, bietet dieser doch viele Vorteile und hat bei der Gewährung von weiteren zollrechtlichen Vereinfachungen an mehr Bedeutung gewonnen. Einige Verfahren und Vereinfachungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus, z. B. Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine entstandene Zollschuld und andere entstandene Abgaben, die Zentrale Zollabwicklung oder auch die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders mit Gestellungsbefreiung. Für eine große Anzahl weiterer Bewilligungen und Vereinfachungen müssen die AEO-Kriterien zumindest teilweise erfüllt sein. Außerdem wird bei Inhabern einer AEO-Bewilligung wird weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen.
Aufgrund der vielen Vorteile ziehen viele Unternehmen den AEO-Status in Erwägung, jedoch ist das Antragsverfahren vergleichsweise komplex.
Ziel des Online-Seminars
Das Online-Seminar zeigt zunächst die Vorteile des AEO auf. Im Anschluss werden die Bewilligungsvoraussetzungen vorgestellt und die Fragebögen zur Selbstbewertung besprochen. Dabei erhalten die Teilnehmer konkrete Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen und zu den internen Vorbereitungsmaßnahmen. Insbesondere ist hier ein Compliance-management-System einzurichten. Hinweis: Da die Fragebögen für die Bewilligung des sog. „Zugelassenen Ausführers“ zwar weniger umfangreich, aber vergleichbar zum AEO sind, kann mit dem Wissen des Online-Seminars genauso der ZA-Status beantragt werden.
Zielgruppe des Online-Seminars
Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, sowie Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Zoll vorausgesetzt.
Inhalte des Online-Seminars
- Vorteile des AEO und des ZA für Ihr Unternehmen
- Die möglichen Varianten des AEO und deren Anerkennung durch Drittländer
- Bewilligungsvoraussetzungen zur Erlangung des AEO-Status
- Fragebögen zur Selbstbewertung, Ausfüllhinweise für AEO und ZA
- Interne Vorbereitungsmaßnahmen für AEO und ZA
- Aufbau des internen Kontrollsystems, Prozessbeschreibungen, Prozesshandbuch
- Antragsstellung AEO und ZA
- Einrichtungsprüfung durch die Zollverwaltung bei AEO und ZA