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Unterrichtung im Gastgewerbe

(Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes)


Bestimmte Gewerbetreibende benötigen eine Gaststättenerlaubnis um eine Gaststätte zu eröffnen. In einer Informationsveranstaltung möchte die IHK zu Rostock Sie über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, des Schankrechts und der Hackfleischordnung in Kenntnis setzen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere:

  • - die Hygienevorschriften
  • - das Lebensmittelrecht
  • - das Bier-, Wein - und Milchrecht
  • - das Getränkeanlagenrecht
  • - die Vorschriften für die Speise- und Getränkekarte


Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung wird unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung übergeben. Sie gilt bundesweit und unbefristet.


Preis: 50,00€
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Eine Kostenerstattung ist nur nach Maßgabe des Gebührentarifs der IHK zu Rostock, Teil B, Ziffer 10. möglich.

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AGB und Widerrufsbelehrung

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Angaben ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und ggf. zur Abrechnung dieser Veranstaltungen speichern. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der IHK zu Rostock (E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de, Tel. 0381 338-650) widerrufen werden.

Zu unserer Datenschutzerklärung sowie den Informationspflichten nach der DSGVO

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Wichtige Hinweise

1. Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine aktuelle E-Mail-Adresse an, da das Einladungsschreiben und der Gebührenbescheid per E-Mail verschickt wird. 

2. Achten Sie auf eine korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten, da diese später auf der Teilnahmebescheinigung stehen.

3. Geben Sie bitte bei der Adresse Ihre privat Anschrift an. Falls es eine abweichende Rechnungsadresse gibt, können Sie diese im letzten Feld eintragen.

4. Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Es wird vorausgesetzt, dass fremdsprachige Teilnehmer über so ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dass sie der Unterrichtung in vollem Umfang folgen können. Alternativ kann nach vorheriger Anmeldung ein Dolmetscher bei der Übersetzung vor Ort unterstützen. Falls sich herausstellt, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können, werden Sie zur Unterrichtung nicht zugelassen..

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Unterrichtung im Gastgewerbe 

 

19. November 2025, 13:00 - 17:00 Uhr (MEZ)

Ansprechpartner in der IHK

Sprecher

Julia Hoffmann
Büro des Geschäftsbereiches Handel, Dienstleistungen, Tourismus, Außenwirtschaft, Europa

Tel.: 0381 338-201

Denise Schulze
Fachbereichsleiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung

Tel.: 0381 338-224

Location

IHK zu Rostock

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